
LOGOPÄDISCHE PRAXIS Annett Zinnecker

Logopädische Behandlungen können von verschiedenen Ärzten verordnet werden, z.B.
- Hausärzten
- Hals-Nasen-Ohrenärzten
- Phoniatern
- Neurologen
- Kinderärzten
- Kieferorthopäden
- Zahnärzten
Bei Bedarf stellt der Arzt eine »Heilmittelverordnung über Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie« aus und Sie können sich telefonisch, per Mail oder per Fax bei uns melden. Wir vereinbaren dann einen ersten Termin.
Wir machen, wenn es verordnet wurde, auch Hausbesuche.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung.
Als Privatpatient benötigen Sie ein Privatrezept ihres Arztes. Bitte erkundigen Sie sich, ob ihre private Krankenkasse die Behandlung übernimmt.
