Wer überweist Sie zu uns?
Logopädische Behandlungen können von verschiedenen Ärzt*innen verordnet werden, z.B.
- Hausärzt*innen
- Hals-Nasen-Ohrenärzt*innen
- Phoniater*innen
- Neurolog*innen
- Kinderärzt*innen
- Kieferorthopäd*innen
- Zahnärzt*innen
Bei Bedarf stellt die Ärztin/der Arzt eine »Heilmittelverordnung über Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie« aus und Sie können sich telefonisch, per Mail oder per Fax bei uns melden. Wir vereinbaren dann einen ersten Termin.
Wir machen, wenn es verordnet wurde, auch Hausbesuche.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung. Gesetzlich versicherte Patient*innen über 18 Jahren müssen, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, eine 10%ige Zuzahlung leisten.
Als Privatpatient benötigen Sie ein Privatrezept ihres Arztes. Bitte erkundigen Sie sich, ob ihre private Krankenkasse die Behandlung übernimmt.